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      Hilfen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz

      Ca. 1,2 Millionen Menschen in Deutschland leiden unter einer der unterschiedlichen Formen von Demenz; die Zahl der Neuerkrankungen pro Jahr liegt bei 120 000 und nimmt jährlich um ca. 20 000 zu. Die Pflege Demenzerkrankter erfordert viel Zeit und Zuwendung, personellen und finanziellen Einsatz.

      Seit dem 01.01.2002 gibt es das Pflegeleistungsergänzungsgesetz, § 45 SGB XI, das vorsieht, zusätzliche Betreuungsleistungen zu erstatten. Dadurch sollen sowohl für die pflegenden Angehörigen Entlastungsmöglichkeiten als auch für die Pflegebedürftigen aktivierende und qualitätsgesicherte Betreuungsangebote geschaffen werden. Im Rahmen der ambulanten Pflege sind dies besondere Angebote zugelassener Pflegedienste zur allgemeinen Anleitung, Beaufsichtigung und Betreuung.

      Je nach Betreuungsbedarf beträgt die Leistung der Pflegekasse 100,- bzw. 200,- €.

      Personen mit einem vergleichsweise geringeren allgemeinen Betreuungsaufwand erhalten den Grundbetrag. Personen mit einem im Verhältnis dazu höheren allgemeinen Betreuungsbedarf bekommen den erhöhten Betrag.

      Auch Personen, die noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen, also Betreuungsbedürftige der so genannten „Pflegestufe 0“ haben einen Anspruch auf diese zusätzliche Betreuungsleistung.

      Leistungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz werden nicht wie das Pflegegeld auf das Pflegegeldkonto ausgezahlt, sondern grundsätzlich gegen Vorlage der Rechnungen  für Betreuungsleistungen erstattet. In Einzelfällen machen manche Kassen eine Ausnahme und der Pflegedienst kann seine Leistungen direkt mit der Kasse abrechnen. Nicht verbrauchte Anteile können, anders als bei den Sachleistungen der Pflegeversicherung, in das folgende Jahr übernommen werden.

      Leistungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz gem. § 45 Abs. I SGB XI können zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden und können kurzfristig, auch stundenweise, bei den Emder Engelkes® in Auftrag gegeben werden.

      Unsere Mitarbeiterinnen beraten Sie gern bzgl. der Antragstellung.


    Pflegedienst Emder Engelkes ® | 26721 Emden | Telefon: (04921) 999 801 | 24- Std.- Rufbereitschaft